Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Tourismusverband Oberes Rodachtal) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oberes-rodachtal.de
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 09.02.2007 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 02.03.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Kronacher Str. 75
D-96349 Steinwiesen
Tel.: +49 (0)9262 - 1538
mobil: +49 (0)175 - 378 9750
eMail: info@oberes-rodachtal.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Diese Internetseite wurde durch die Venus GmbH nach der Methode des WCAG-Tests geprüft.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG 2.1 AA in 50 Schritten. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite wurden schnellstmöglich vorgenommen.
Dabei wurden Stichproben für die folgenden Website Services überprüft:
1. Das allgemeine CMS Typo3
2. Die Venus Web Module für die Ausgabe von strukturierten Daten
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.03.2026 überarbeitet.
Welche Bereiche sind nicht Barrierefrei?
1. Barrieren im CMS Typo3:
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Fehlendes Label für das Autocomplete-Eingabefeld im Formular (WCAG 2.1 AA: 1.3.1, 2.4.6, 3.3.2): Das Eingabefeld hat keine eindeutige Feldbezeichnung. Dadurch ist für viele Nutzende – insbesondere mit Screenreader – nicht klar, wofür das Feld gedacht ist.
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Keine Untertitel bei Videos (WCAG 2.1 AA: 1.2.2): Für Videos fehlen Untertitel. Dadurch sind Inhalte für Menschen mit Hörbeeinträchtigung nicht vollständig nutzbar und auch in geräuschsensiblen Situationen schwer verständlich.
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Fehlendes Label für das Autocomplete-Eingabefeld im Formular (WCAG 2.1 AA: 1.3.1, 2.4.6, 3.3.2): Das Feld ist nicht eindeutig beschriftet. Nutzende können Zweck und erwartete Eingabe nicht sicher erkennen.
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Subheader wird visuell vor dem Header angezeigt (WCAG 2.1 AA: 1.3.2): Die optische Reihenfolge (Subheader vor Header) stimmt nicht mit der technischen Reihenfolge im Code überein. Screenreader und Tastaturnutzung folgen jedoch der technischen Reihenfolge. Das kann verwirren.
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Programmatischer Feldzweck fehlt oder ist unklar (WCAG 2.1 AA: 1.3.5): Bei Formularfeldern ist der Zweck technisch nicht eindeutig erkennbar (z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer). Das erschwert Autofill-Funktionen und kann die Nutzung mit Hilfstechnologien beeinträchtigen.
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Links mit unterschiedlichen Zielen: „Kontakt“ kommt mehrfach vor (WCAG 2.1 AA: 2.4.4): Mehrere Links heißen „Kontakt“, führen aber möglicherweise zu unterschiedlichen Seiten oder Bereichen. Für Screenreader-Nutzende ist dann nicht klar, welcher „Kontakt“-Link wohin führt, ohne ihn zu öffnen.
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Fehlermeldung „Fülle dieses Feld aus“ ist zu allgemein (WCAG 2.1 AA: 3.3.1, 3.3.3): Die Meldung sagt nur, dass etwas fehlt, aber nicht was genau erwartet wird. Das erschwert die Korrektur.
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Fehlendes Label für das Autocomplete-Eingabefeld im Formular (WCAG 2.1 AA: 1.3.1, 2.4.6, 3.3.2): Das Feld ist nicht beschriftet bzw. nicht korrekt zugeordnet.
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Fehlermeldung ohne konkrete Anleitung zur Behebung (WCAG 2.1 AA: 3.3.3): Die Meldung beschreibt nur, dass ein Fehler vorliegt, gibt aber keine klare Handlungsanweisung. Nutzende wissen dadurch nicht, wie sie den Fehler beheben sollen.
2. Barrieren in den Venus Web Modulen:
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GPX-, SVG- und PDF-Download-Icons haben zu wenig Kontrast (WCAG 2.1 AA: 1.4.11): Die Download-Symbole heben sich nicht deutlich genug vom Hintergrund ab. Das erschwert das Erkennen, insbesondere bei Sehbeeinträchtigung oder auf mobilen Geräten.
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Nicht alle informativen Bilder haben Alternativtexte (WCAG 2.1 AA: 1.1.1): Einige Bilder, die Informationen vermitteln, haben keinen passenden Alternativtext. Screenreader können die Bildinformation dann nicht vermitteln.
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Teilweise zu lange Alternativtexte bei Bildern (WCAG 2.1 AA: 1.1.1): Manche Alt-Texte sind sehr lang. Das kann die Nutzung mit Screenreader erschweren, weil unnötig viele Details vorgelesen werden.
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Texte werden bei 200 % Zoom teilweise abgeschnitten (WCAG 2.1 AA: 1.4.4): Bei starker Vergrößerung (z. B. 200 %) sind Texte nicht vollständig sichtbar oder werden abgeschnitten. Das erschwert das Lesen, insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
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Redundante Links sind stellenweise vorhanden (WCAG 2.1 AA: 2.4.4): Derselbe Inhalt führt mehrfach zum gleichen Ziel (z. B. Bild und Titel separat verlinkt). Das kann die Navigation unnötig verlängern, insbesondere mit Tastatur oder Screenreader.
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Linkzweck ist teilweise nicht erkennbar oder Linktext ist leer (WCAG 2.1 AA: 2.4.4): Einige Links sind zu allgemein („Mehr“) oder enthalten keinen verständlichen Text. Nutzende können dann nicht sicher erkennen, wohin der Link führt.
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Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig (H2 wird teilweise ausgelassen) (WCAG 2.1 AA: 1.3.1):Teilweise wird nach H1 direkt H3 verwendet, ohne H2. Das erschwert die Orientierung, besonders für Screenreader-Nutzende, die über Überschriften navigieren.
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Bestimmte IDs werden mehrfach verwendet (WCAG 2.1 AA: 4.1.1): Einige technische Kennungen (IDs), z. B. aus den Web-Modulen, kommen mehrfach auf einer Seite vor. Das kann zu Problemen bei Assistenztechnologien und bei der eindeutigen Zuordnung von Elementen führen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.03.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.03.2026 aktualisiert.
Quelle: eRecht24